Lärmaktionsplanung: Öffentlichkeitsbeteiligung geht in die nächste Runde. 17.11.2023
(Sarstedt) Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
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Weiterführende Informationen:
Am 13.03.2023 startet die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 24.04.2023 kann jeder, der sich durch Schienenlärm gestört fühlt, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu Lärmproblemen äußern.
Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Über eine interaktive Kartenanwendung können die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zu ihrer Lärmsituation treffen. Eine Beteiligung ist bis zum 24. April 2023 möglich.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Quelle: Eisenbahn-Bundesamt