Bauleitpläne der Stadt Sarstedt
Der Bebauungsplan enthält nach dem Baugesetzbuch die rechtlichen Festsetzungen über die städtebauliche Ordnung, wie z. B.: Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Anzahl der Geschosse, Verkehrsflächen.
An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.
Hier finden Sie eine Übersicht der bestehenden und rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Sarstedt zur Einsicht bereit gestellt.
Rechtlicher Hinweis: Alle gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Legende zum Flächennutzungsplan Sarstedt