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Förderung

Die Förderrichtlinien sind vom Rat in seiner Sitzung am 28.10.2010 beschlossen worden.

Förderrichtlinie

Muster Modernisierungsvertrag

Die Stadt Sarstedt weist ausdrücklich darauf hin, dass genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge gem. § 144 Baugesetzbuch (BauGB) im Sanierungsgebiet  der Genehmigung durch die Stadt Sarstedt bedürfen.

In Rahmen des laufenden Förderprogramms "Stadtumbau West" können Immobilieneigentümer im Sanierungsgebiet "Steinstraße/Holztorstraße-Ost" bei der Stadt Sarstedt einen Zuschuss für die Modernisierung ihrer Gebäude beantragen. Ziele sind dabei insbesondere die Aufwertung der das Stadtbild prägenden Gebäudesubstanz sowie die Stärkung des Stadtkerns im Hinblick auf die Funktionen Arbeiten, Einkaufen und Wohnen.

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses zu den Instandsetzungs- bzw. Modernisierungskosten.
Für die Fördergelder antragsberechtigt sind Immobilieneigentümer innerhalb des als Sanierungsgebiet festgelegten rund 15 ha großen Innenstadtbereichs.
Dem Antrag auf Förderung sind Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Modernisierungsuntersuchungen und Handwerkerangebote beizufügen.
Über die Bezuschussung von Instandsetzungen und Modernisierungen privater Immobilien entscheidet die Stadt Sarstedt unter Abwägung der Sanierungsziele für das Gesamtgebiet; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Anteilig übernommen werden Kosten für die Instandsetzung von stadtbildprägenden Gebäudefassaden einschließlich Fenstern, Türen, Schaufenstern und Dachflächen sowie für durchgreifende Modernisierungen stadtbildprägender Wohn- und Geschäftshäuser.
Die Förderrichtlinien sind vom Rat in seiner Sitzung am 28.10.2010 beschlossen worden.

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