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Sterbefall, Anzeige im Standesamt

Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles

Neben der mündlichen bzw. schriftlichen Sterbefallanzeige und der ärztlichen Bescheinigung über den Tod sind weitere Unterlagen erforderlich, die sich nach dem jeweiligen Familienstand des Verstorbenen richten und sich auf die letzte Meldeadresse beziehen.

Wenn die/der Verstorbene ledig war:

  • Geburtsurkunde ausgestellt vom Geburtsstandesamt
  • bei Geburt in Sarstedt ist die Vorlage nicht erforderlich

Wenn die/der Verstorbene verheiratet war:

  • bei Eheschließung bis 31.12.1957 Stammbuch bzw. Eheurkunde ausgestellt vom Heiratsstandesamt
  • bei Eheschließung ab 01.01.1958 bis 31.12.2008 Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder Eheurkunde ausgestellt vom Heiratsstandesamt
  • bei Eheschließung ab 01.01.2009 Eheurkunde ausgestellt vom Heiratsstandesamt
  • bei Eheschließung in Sarstedt ist die Vorlage entsprechender Heiratsnachweise nicht erforderlich

Wenn die/der Verstorbene verwitwet war:

  • bei Vorlage einer aktuell ausgestellten Eheurkunde vom Heiratsstandesamt ist der Tod des Ehegatten vermerkt
  • ebenso bei Vorlage einer beglaubigten Ablichtung aus dem Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
  • wird ein altes Stammbuch (Eheschließung vor 1958) vorgelegt, ist zusätzlich eine Sterbeurkunde des Ehegatten beizubringen

Wenn die/der Verstorbene geschieden war:

  • bei Vorlage einer aktuell ausgestellten Eheurkunde vom Heiratsstandesamt ist der Scheidungsvermerk eingetragen
  • ebenso bei Vorlage einer beglaubigten Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
  • wird ein altes Stammbuch (Eheschließung vor 1958) vorgelegt, so ist zusätzlich ein rechtskräftiger Beschluss des Scheidungsurteils im Original beizubringen

Wenn die/der Verstorbene in einer Lebenspartnerschaft lebte oder deren Lebenspartnerschaft aufgelöst war:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk über Namensführung
  • rechtskräftiger Beschluss im Original, falls die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde

Wenn die/der Verstorbene eine ausländische Staatsangehörigkeit besaß:

  • in diesem Fall ist eine vorherige Rücksprache mit dem Standesamt unbedingt erforderlich, da sich die vorgenannten Urkunden auf Personenstandsfälle beziehen, die sich im Inland ereignet haben
  • neben dem Nationalpass der/des Verstorbenen sind weitere, den Familienstand betreffende Urkunden vorzulegen (mit entsprechender Übersetzung oder mehrsprachig ausgestellt)
  • vom Standesamt werden Sie hierzu gerne beraten

Letzter Wohnsitz der/des Verstorbenen

  • gültiger Personalausweis
  • bei letztem Wohnsitz in Sarstedt ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises nicht erforderlich


Gebühren

Eine Sterbeurkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere Urkunde die Hälfte. Es werden gebührenfreie Sterbeurkunden ausgestellt für die gesetzliche Rente und für die Krankenkasse sowie eine Bescheinigung für die Bestattung.

 

Frau Anita Schwerdtfeger
Standesbeamtin
Fachbereich 2
Steinstraße 22
31157 Sarstedt
Telefon:
05066 805-25

Fax:
05066 805-70

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