Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Sarstedt arbeitet daran, seine Webseite www.sarstedt.de mit allen Unterseiten im Einklang mit der BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Die Website entspricht derzeit nur in Teilen den Vorgaben des BITV 2.0.
Im Zuge dieser Bemühung ist im Laufe des Jahres 2020/2021 eine komplette Umgestaltung / ein Relaunch dieses Internetauftrittes geplant, um eine umfangreiche Barrierefreiheit in naher Zukunft zu ermöglichen.
Können Inhalte nicht gelesen werden, sind die Fachbereiche der Stadt Sarstedt und deren Mitarbeitenden jederzeit bereit, die Inhalte auf andere Weise z.B. telefonisch oder per E-Mail zu übermitteln.
Bürgermeisterin:
E-Mail: heike.brennecke@sarstedt.de, Telefon: 05066 805-21
Allgemeine Auskünfte:
E-Mail: rathaus@sarstedt.de, Telefon: 05066 805-0
Bürgercenter:
E-Mail: rathaus@sarstedt.de, Telefon: 05066 805-80
Fachbereich 1:
E-Mail: christoph.neuber@sarstedt.de, Telefon: 05066 805-22
Fachbereich 2:
E-Mail: sven.janisch@sarstedt.de, Telefon: 05066 805-75
Fachbereich 3:
E-Mail: rembert.andermann@sarstedt.de, Telefon: 05066 805-53
Stadtmanagement:
E-Mail: andrea.satli@sarstedt.de, Telefon: 05066 805-23
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben:
Wir bemühen uns, die Internetseite der Stadt Sarstedt fehler- und barrierefrei zu machen und zu halten.
Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, können Sie uns unter rathaus@sarstedt.de schreiben, um die Redaktion zu kontaktieren.
Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.
Oder kontaktieren Sie direkt die Mitarbeitenden der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Telefon: 05066 805-0 oder 05066 805-23
E-Mail: rathaus@sarstedt.de oder andrea.satli@sarstedt.de
Schlichtungsverfahren:
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon:0511 120 4010