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Begrünungsförderprogramm

Die Pflanzzeit hat begonnen – Denken Sie an das Begrünungsförderungsprogramm:

Richtlinien über die Förderung von Begrünungsmaßnahmen in der Stadt Sarstedt

Zur Förderung von privaten Maßnahmen bei der Pflanzung von Gehölzen, dem Erhalt von Feldhecken oder der Aussaat von Blühpflanzen werden nach den folgenden Richtlinien kostenlos Pflanzen bzw. Saatgut zur Verfügung gestellt bzw. finanzielle Zuschüsse gewährt.

Auf schriftlichen Antrag werden Initiativen von Einzelpersonen, Gruppen und juristischen Personen in der Stadt Sarstedt im Rahmen der Richtlinien gefördert. Bei der Gewährung der Zuschüsse wird auch die Reihenfolge der Antragstellung berücksichtigt.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Es erfolgt keine Förderung, wenn die Maßnahme gesetzlich oder behördlicherseits vorgeschrieben ist oder aus anderen öffentlichen Programmen gefördert wird. Auch die gewerbliche Nutzung ist nicht förderungsfähig.

Eine Zahlung der Zuschüsse erfolgt auf Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten; zuschussfähige Kosten werden von der Verwaltung festgesetzt. Die Förderung ist zweckgebunden und nur für die beantragte Maßnahme bestimmt, ansonsten kann sie zurückgefordert werden.

Auf Förderung nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch. Sie wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

1. Feldhecken in der freien Landschaft

a) Standortheimische Bäume und Sträucher werden nach vorhergehender Absprache zur Verfügung gestellt. Pflanzpfähle, Baumbinder, Mulchscheiben u.ä. werden bei Bedarf ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Antragsteller übernimmt das ordnungsgemäße Pflanzen. Er verpflichtet sich, bei der Pflege auf chemischen Pflanzenschutz zu verzichten und eine Rodung vor Ablauf von 25 Jahren nur mit Zustimmung der Stadt Sarstedt vorzunehmen.
b) Das "Auf den Stock setzen" von Feldhecken wird mit pauschal 2,50 €/lfdm. gefördert. Es darf nur abschnittsweise nach Pflegeplan (pro Abschnitt alle 7-10 Jahre) vorgenommen werden.
Die Höchstgrenze des Zuschusses beträgt 500,00 €/Jahr.

2. Streuobstbäume

Standortheimische, angepasste "alte" Sorten werden nach vorhergehender Absprache als Hochstamm-Jungpflanzen kostenlos zur Verfügung gestellt. Des Weiteren gelten die unter Punkt 1 a) genannten Bedingungen.

3. Großkroniger Laubbaum

Standortheimische, großkronige Laubbäume der folgenden Arten werden nach vorhergehender Absprache als Hochstamm zur Verfügung gestellt.
Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Spitzahorn (Acer platanoides), Stieleiche (Quercus robur), Steineiche (Quercus petraea), Rotbuche (Fagus silvatica), Winterlinde (Tilia cordata), Bergulme (Ulmus glabra), Esche (Fraxinus excelsior), Vogelkirsche (Prunus avium), Silberweide (Salix alba), Esskastanie (Castanea sativa), Elsbeere (Sorbus torminalis), Speierling (Sorbus domestica).

Für Hausgärten außerdem:
Amberbaum (Liquidambar styraciflua), Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera), Christusdorn (Gleditsia triacanthos), Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa), Schnurbaum (Sophora japonica)

Des Weiteren gelten die unter Punkt 1 a) genannten Bedingungen.

4. Insektenfreundliche Blühpflanzen

Das Saatgut für insektenfreundliche Blühpflanzen wird (ab einer Einsaatfläche von mindestens 100m²) kostenlos zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist, dass eine fachgerechte Bodenvorbereitung vor der Aussaat gewährleistet werden kann und eine angepasste Pflege durchgeführt wird. Das betrifft insbesondere Zeitpunkt und Häufigkeit der Mahd.

 

Fragen zu dem Förderprogramm beantwortet Ihnen gern:

Frau Anne-Kathrin Maspohl
Fachbereich 3
Umweltbeauftragte
Steinstraße 22
31157 Sarstedt
Telefon:
05066 805-56

Fax:
05066 805-70

Internet:

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Den Förderantrag richten Sie bitte schriftlich an die Stadt Sarstedt, Steinstraße 22, 31157 Sarstedt.